Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

mit der Einführung der Blankoverordnung in der Physiotherapie zum 1. November 2024 möchten wir Sie über einige wichtige Änderungen informieren, insbesondere bezüglich der Zuzahlung.

Was ist neu bei der Blankoverordnung?

Bei der Blankoverordnung entscheiden wir als Physiotherapeuten über die Art, Dauer und Häufigkeit Ihrer Behandlung. Dies ermöglicht eine flexiblere und individuellere Therapie.

Auswirkungen auf die Zuzahlung

Die Zuzahlung beträgt weiterhin 10 Euro plus 10% der Behandlungskosten. Da der genaue Behandlungsumfang zu Beginn der Therapie noch nicht feststeht, kann sich die Höhe der Zuzahlung im Laufe der Behandlung ändern.

Ihre Rechte und unser Vorgehen

  • Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn über die voraussichtliche Zuzahlung.
  • Sie haben das Recht, jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Zuzahlung informiert zu werden.
  • Sollte sich die Zuzahlung erhöhen, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.
  • Bei einer geringeren tatsächlichen Zuzahlung als initial berechnet, erstatten wir Ihnen den Diferenzbetrag zurück.

Zuzahlungsbefreiung

Bitte beachten Sie: Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entstehen Ihnen keine Kosten. Legen Sie uns in diesem Fall bitte Ihren Befreiungsausweis vor.

Wir sind uns bewusst, dass dieses neue System zunächst kompliziert erscheinen mag.
Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten und gleichzeitig transparent mit der Zuzahlungsthematik umzugehen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Physiotherapie-Team

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PRAXIS FÜR PHYSIOTHERAPIE

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